Bayerischer Verwaltungsgerichtshof lässt Imker im Stich

Meldung des Mellifera e.V.:

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat mit seinem heutigen Urteil einen
Schutzanspruch der Imker gegen den Eintrag verbotener Gentechnik in ihren
Honig verneint. Und das, obwohl der Honig dadurch seine Verkehrsfähigkeit
verliert, d. h. weder verkauft noch verschenkt werden darf. Mit seinem
Urteil, das den Parteien nach der Verhandlung am 16. März heute schriftlich
zugestellt wurde, hat das Gericht die Berufungen von Imker Karl Heinz
Bablok und vier weiteren betroffenen Imkern zurückgewiesen, die einen
Schutzanspruch gegenüber dem Anbau des Genmaises MON 810 in der Nähe ihrer
Bienenstände durchsetzen wollten. Eine Begründung dafür gibt es derzeit
noch nicht. Nicht geklärt wurde, ob Imkern ein Schadensersatz zusteht. Die
Imker werden nun mit Unterstützung des Bündnisses zum Schutz der Bienen vor
Agrogentechnik vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ziehen, damit
sie auch weiterhin ein reines Naturprodukt anbieten können.

>> weitere Informationen hierzu auf den Seiten von Mellifera e.V.

EuGH Schlussantrag zu Honig mit GVO Pollen

Folgende Info erreicht mich soeben:

Liebe Freunde einer gentechnikfreien Landwirtschaft,

die Imker sind bei Ihrem Kampf einen wesentlichen Schritt weiter gekommen!

Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes hat heute eine wegweisende Empfehlung für das Urteil zur Verunreinigung von Honig durch den Mais MON810 gegeben. Er folgte im Wesentlichen der Auffassung unseres Bündnisses: Honig mit Pollen des Gen-Mais MON 810 sei nicht verkehrsfähig. Lesen Sie auf unserer Internetseite weiteres zu den Fragen des Schadensersatzes und der Null-Toleranz:

http://www.bienen-gentechnik.de/gen/gen.news/news.gen.14/index.html

Dort finden Sie auch:
– Pressemitteilung des EuGH
– Link zum Originaltext des Schlussantrages des Generalanwaltes
– Bewertung des Schlussantrages durch die Anwälte unseres Bündnisses

Bitte verbreiten Sie diese Meldung mit dem Spendenaufruf zur Finanzierung der hohen Verfahrenskosten und der Möglichkeit diese durch den Kauf von „Schutzhonig“ zu unterstützen!

Mit besten Grüßen

Vertreter des Bündnisses
Imkermeister Thomas Radetzki
Vorstand des Vereins Mellifera e.V.

Schutzhonig gegen GVOs – Ihr könnt helfen

Wo dürfen gentechnisch veränderte Pflanzen (GVOs) angebaut werden? Wer haftet für Verunreinigungen und warum müssen Imker ihre Bienen wegbringen, wenn sich ein Landwirt einbildet GVOs verwenden zu müssen?

In einem langen Artikel beschreibt Der Spiegel den Kampf von Karl Heinz Bablok gegen die Gebaren von Gentechnikfirmen und deren Handlangern Politikern. Dieser Kampf ist mühsam und wird aktuell durch alle Insanzen bis hin zum Europäischen Gerichtshof getragen.

Kein Genmais im Honig!
Kein Genmais im Honig!

Aber er kostet auch Geld und darum hat Bablok zusammen mit dem Mellifera e.V. den sogennanten Schutzhonig erfunden: „In Anbetracht der Tatsache, dass es bei dem Verfahren nicht nur um Honig geht, sondern um viele Lebensmittel die von dem selben Problem betroffen sein werden, bitten wir dringend um finanzielle Unterstützung! Einzelne Imker wären nicht in der Lage, solche Verfahren zu führen. Das von Mellifera e.V initiierte „Bündnis zum Schutz der Bienen vor Agro-Gentechnik“ koordiniert sie und hat die Verantwortung für die Finanzierung übernommen. Aus dem Rechtsstreit sind mehrere unbeglichene Rechnungen in fünfstelliger Höhe aufgelaufen. Um den Fortgang des Verfahrens nicht zu gefährden, sondern es qualifiziert weiter betreiben zu können, bitten wir dringend um finanzielle Unterstützung!“

Mein Schutzhonig ist diese Woche angekommen und wann kommt Eurer? Hier bei Mellifera erfahrt Ihr die Details und Kontodaten zum Schutzhonig.