Heute war es endlich soweit: das lang erwartete Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshof zur Rolle der GVOs in Lebensmitteln ist gesprochen.
Über die Ausgangslage und den Schutzhonig hatten wir hier schon berichtet, mit dem heutigen Richterspruch gibt das EuGH dem Verbraucheranliegen recht und stärkt die Position der Imker. Das erneute Inverkehrbringen des Gentechnik-Maises MON 810 von Monsanto ist auf Grund der jetzt möglichen Schadensersatzforderungen wohl nur noch theoretisch denkbar.
Rund um den „Fall Bablok“ bildete sich auf der Klägerseite ein breites Bündnis initiiert von Thomas Radetzki, Vorstand des Mellifera e. V. und getragen vom Deutsche Berufs- und Erwerbsimkerbund, dem Deutschen Imkerbund, dem Demeter-Bund, Bioland, dem Bund Ökologischer Lebensmittelwirtschaft sowie einer Assoziation ökologischer Lebensmittelhersteller an.
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