Bundesverwaltungsgericht schützt Honig nicht

Soeben erreichte uns folgender Newsletter von Mellifera:

das Leipziger Bundesverwaltungsgericht hat am Donnerstag keine Klärung in
dem für Imker wichtigen und seit sechs Jahren laufenden Verfahren
herbeigeführt. Geklagt hatte der Imker Karl-Heinz Bablok, der Blütenpollen
des GVO-Maises MON810 von Monsanto in seinem Honig fand. Der Freistaat
Bayern hatte ihn zu Versuchszwecken angebaut. Imker Bablok wollte vom
Gericht Gericht wissen, ob er Schadensersatz verlangen kann und ob der
Gentechnikanbau in der Nähe seiner Bienen unterbleiben muss. Das Gericht
hat die Klage abgewiesen. Die Klagen werden durch das von Mellifera e.V.
initiierte Bündnis zum Schutz der Bienen vor Agro-Gentechnik organisiert.

Download der Pressmitteilung des Bündnis, des Gerichtes und von Bildern der
Kundgebung vor dem Gericht finden Sie unter:
http://www.bienen-gentechnik.de/gen/gen.news/news.gen.65/index.html

Bauern, Imker und Verbraucher fordern von der neuen Bundesregierung den
Schutz der Bienen im Gentechnikgesetz zu verankern

25.10.13 Das Leipziger Bundesverwaltungsgericht hat sich am Donnerstag vor
einer für die Imker wichtigen Grundsatzentscheidung gedrückt. Geklagt hatte
der Imker Karl-Heinz Bablok, der Blütenpollen des GVO-Maises MON810 von
Monsanto in seinem Honig fand. Der Freistaat Bayern hatte ihn zu
Versuchszwecken angebaut wollten von dem Gericht wissen, ob er
Schadensersatz verlangen kann und der Gentechnikanbau in der Nähe seiner
Bienen unterbleiben muss. Das Gericht hat nun argumentiert, dass ein
neuerlicher Anbau des Gentech-Maises nicht zu erwarten ist. Daher wolle es
keine Entscheidung dazu treffen und hat die Klage abgewiesen.

„Wir wollen unsere Bienen vor der Gentechnik geschützt wissen, der
Gesetzgeber hat diesen Schutz bislang ebenso versagt wie jetzt das
Bundesverwaltungsgericht“ so der Imker Bablok aus dem bayerischen Kaisheim.
Da der GVO-Pollen keine Lebensmittel Zulassung hat, hatte der Imker seine
Honigernte vernichten müssen. Dr. Achim Willand, Anwalt des Bündnis (GGSC
Berlin): „Auf dem Rechtsweg wurde in diesem Verfahren nicht geklärt, wie
Imker und andere Lebensmittelerzeuger geschützt werden können, wer die
Risiken trägt und wie weit die Vorsorgepflicht der Behörden reicht.

Nicht nur der Konzern Monsanto, sondern auch das Bundesministerium für
Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vertraten in dem Verfahren
den Standpunkt, dass Schutzvorkehrungen für die Imkerei nicht zu einer
Gefährdung der Forschung mit gentechnisch veränderten Pflanzen und deren
Anbaus führen dürfe. Die Imker sehen sich durch eine solche
Interessenabwägung in ihren Grundrechten verletzt und prüfen, ob der Gang
zum Bundesverfassungsgericht möglich ist.
Thomas Radetzki Initiator des Bündnis für den Schutz der Bienen welches die
Klagen der Imker finanziert, machte deutlich: „Der sechsjährige Gang durch
alle Instanzen hat sich auf jeden Fall gelohnt. Die Hürden für den Anbau
von GVO Pflanzen die nur für Energie, Biomasse oder andere industrielle
Nutzung vorgesehen wären, wurden dadurch erheblich erhöht.“ Nach seiner
Auffassung haben Erzeuger, die Lebensmittel mit der Kennzeichnung ‚ohne
Gentechnik‘ oder in Bioqualität herstellen einen Schutzanspruch, der durch
die Einstellung des Verfahrens nicht abgewiesen wurde. Radetzki stellt
klar: „Wir kämpfen weiter. Die Kosten des Rechtsstreites sind jedoch sehr
hoch. Nur durch viele Spenden konnte das Verfahren bisher geführt werden.
Noch fehlen allerdings 50.000 € zur Unterstützung von Imker Bablok.“

Peter Röhrig vom Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft: „Das Verfahren
zeigt, dass der Gesetzgeber handeln muss. Bislang ist die Wahlfreiheit beim
Honig nicht gesichert. Imker werden nicht sicher vor Gentech-Schäden
geschützt. Die Koalitionsparteien müssen dafür Sorge tragen, dass die
Forderungen des Bundesrates vom 30.11.2007 umgesetzt werden und das
Gentechnikgesetz auch die Imker schützt. Nun ist der Gesetzgeber aufgerufen
wirksame Schutzmaßnahmen festzulegen.“

Hintergrund:
Im Laufe des Verfahrens hatten der Europäische Gerichtshof und die vorigen
Instanzen in Bayern hatten zweifelsfrei festgestellt, dass selbst geringste
Verunreinigungen von Honig durch Pollen des Maises MON810 zum Verlust
dessen Verkehrsfähigkeit führen. Es gilt die sogenannte Nulltoleranz, denn
der Mais hat bis heute keine umfassende Lebensmittel-Zulassung. Weil
Monsanto nun aber eine Behebung dieses Zulassungsmangels angekündigt hat,
war das Bundesverwaltungsgericht heute nicht bereit, über den von den
Imkern geforderten Schutzanspruch für Honig zu entscheiden. Denn, so die
Richter, mit einer Wiederholungsgefahr sei nicht zu rechnen. Auch auf die
Frage nach Schadensersatz wollten die Richter nicht eingehen.

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