EuGH Schlussantrag zu Honig mit GVO Pollen

Folgende Info erreicht mich soeben:

Liebe Freunde einer gentechnikfreien Landwirtschaft,

die Imker sind bei Ihrem Kampf einen wesentlichen Schritt weiter gekommen!

Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes hat heute eine wegweisende Empfehlung für das Urteil zur Verunreinigung von Honig durch den Mais MON810 gegeben. Er folgte im Wesentlichen der Auffassung unseres Bündnisses: Honig mit Pollen des Gen-Mais MON 810 sei nicht verkehrsfähig. Lesen Sie auf unserer Internetseite weiteres zu den Fragen des Schadensersatzes und der Null-Toleranz:

http://www.bienen-gentechnik.de/gen/gen.news/news.gen.14/index.html

Dort finden Sie auch:
– Pressemitteilung des EuGH
– Link zum Originaltext des Schlussantrages des Generalanwaltes
– Bewertung des Schlussantrages durch die Anwälte unseres Bündnisses

Bitte verbreiten Sie diese Meldung mit dem Spendenaufruf zur Finanzierung der hohen Verfahrenskosten und der Möglichkeit diese durch den Kauf von „Schutzhonig“ zu unterstützen!

Mit besten Grüßen

Vertreter des Bündnisses
Imkermeister Thomas Radetzki
Vorstand des Vereins Mellifera e.V.