Meldung des Mellifera e.V.:
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat mit seinem heutigen Urteil einen
Schutzanspruch der Imker gegen den Eintrag verbotener Gentechnik in ihren
Honig verneint. Und das, obwohl der Honig dadurch seine Verkehrsfähigkeit
verliert, d. h. weder verkauft noch verschenkt werden darf. Mit seinem
Urteil, das den Parteien nach der Verhandlung am 16. März heute schriftlich
zugestellt wurde, hat das Gericht die Berufungen von Imker Karl Heinz
Bablok und vier weiteren betroffenen Imkern zurückgewiesen, die einen
Schutzanspruch gegenüber dem Anbau des Genmaises MON 810 in der Nähe ihrer
Bienenstände durchsetzen wollten. Eine Begründung dafür gibt es derzeit
noch nicht. Nicht geklärt wurde, ob Imkern ein Schadensersatz zusteht. Die
Imker werden nun mit Unterstützung des Bündnisses zum Schutz der Bienen vor
Agrogentechnik vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ziehen, damit
sie auch weiterhin ein reines Naturprodukt anbieten können.
>> weitere Informationen hierzu auf den Seiten von Mellifera e.V.